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Kein Touchieren? FN prüft Video

Informationen zum Umgang der FN mit dem RTL-Beitrag vom 11. Januar 2022

Erstes Ergebnis interner Prüfung von Videosequenzen und weitere Schritte

18.01.2022 Im Nachgang der Ausstrahlung eines Fernsehbeitrages über mutmaßliche Vorgänge auf der Reitanlage von Ludger Beerbaum hat der TV-Sender RTL der FN nun einen mehrminütigen Zusammenschnitt verschiedener Videosequenzen zur Verfügung gestellt. Bisher waren der FN nur bei einer Gelegenheit wenige Sekunden kurzer und verpixelter Szenen vorgeführt worden. Ort und beteiligte Personen waren nicht zu erkennen. Die FN hat den längeren, unverpixelten Zusammenschnitt nun dahingehend geprüft, ob die gezeigten Szenen der Beschreibung des Touchierens entsprechen, die in den Richtlinien für Reiten und Fahren Band 2 formuliert ist. „In einer ersten Bewertung der Szenen kommen wir zu dem Ergebnis, dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt“, sagte Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Im Hinblick auf verbandliche Ordnungsverfahren prüft die FN nun weiter, ob sich aus den Bildern der Vorwurf einer Verletzung der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ergibt. In der LPO (§920 LPO) werden konkrete Handlungen beschrieben und nur diese können von der FN mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden. Neben der Frage, ob solche Handlungen vorliegen, wird auch untersucht, wer die handelnden Personen sind. Für Ordnungsverfahren ist die Disziplinarkommission der FN zuständig.

Die Disziplinarkommission ist ein ehrenamtliches Gremium, das mit unabhängigen Rechtsexperten besetzt ist. Am Ende eines Ordnungsverfahrens entscheidet die Disziplinarkommission darüber, ob ein Verstoß nachgewiesen wurde und ob eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wird. Eine Ordnungsmaßnahme kann zum Beispiel eine Geldstrafe oder ein Ausschluss von der Teilnahme an Turnieren, also eine Sperre, sein.

Unabhängig vom verbandlichen Ordnungsverfahren sind staatliche Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder Veterinärbehörden wegen einer möglichen Verletzung des Tierschutzgesetzes. Die FN hat die Staatsanwaltschaft bereits in der vergangenen Woche auf den Fernsehbeitrag hingewiesen.

In dem von RTL zur Verfügung gestellten Videomaterial sind auch Szenen von einem ländlichen Reitturnier zu sehen. Auch diese werden derzeit daraufhin überprüft, ob Ordnungsverfahren einzuleiten sind.

Quelle: Pressemitteilung fn-press

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