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Trotz explodierender Tierarztkosten bleibt die Politik untätig

IMG_3706 Pferderücken

15.04.2026 Obwohl Deutschland das einzige Land in der EU ist, dass Tierarztgebühren staatlich verordnet, sind die Tierarztkosten in den vergangenen Jahren explodiert. Bei der letzten Novellierung der Tierärztegebührenordnung (GOT) 2022 waren ca. 20% Steigerung angekündigt, tatsächlich sind die Kosten für einen Tierarztbesuch um ein Vielfaches gestiegen. Tierhalter sind verzweifelt, weil notwendige Behandlungen zunehmend unbezahlbar werden und das Tierwohl leidet. Die Landtage von Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben schon im Dezember 2024 bzw. Mai 2025 eine sofortige Evaluierung der GOT und die Rückkehr zu fairen Tierarztgebühren gefordert.

Die Befürchtungen der Vereinigung Deutscher Tierhalter e.V. (VDTH) haben sich bestätigt: Mit der nun laufenden „Evaluierung“ der GOT durch das zuständige Landwirtschaftsministerium (BMLEH) wird keinesfalls die tatsächliche Gebührenentwicklung und deren Ursachen und Auswirkungen als Grundlage für Korrekturen geklärt. Stattdessen werden lediglich das Leistungsverzeichnis und die einfachen Gebührensätze überarbeitet, offensichtlich mit dem Ziel, den Tierärzten erneut Inflationsausgleich zu verschaffen. – zu Lasten der Tierhalter.




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Die VDTH sieht einen eindeutigen Interessenkonflikt innerhalb des Ministeriums: das Beratungsunternehmen AFC, das die umstrittene Neubemessung der Gebührensätze für die GOT 2022 erarbeitet hatte, wurde jetzt mit der Evaluierung seiner eigenen Studie beauftragt. Der Tierarzt Prof. Dr. Haunhorst, damals als Unterauftragnehmer von AFC in die Studie eingebunden, ist heute zuständiger Abteilungsleiter im BMLEH. Und sein Vorgänger Prof. Dr. Dr. Schick, ebenfalls Tierarzt, stieg mit dem letzten Regierungswechsel zum Staatssekretär auf und ist heute Leiter des Ministeriums. Mit dem eingeschränkten Umfang der jetzt laufenden „Evaluierung“ sollen offensichtlich eine kritische Auseinandersetzung mit ihrer Arbeit verhindert und den Forderungen der Tierärztelobby entsprochen werden.

Dabei ermöglichen riesige Ermessens- und Auslegungsspielräume der GOT eine systematische finanzielle Übervorteilung von Tierhaltern und ihren Versicherungen. Sogar der Präsident der Bundestierärztekammer bestätigt, dass es zu „versicherungsoptimierten Abrechnungen“ kommt, die ein Vielfaches des sonst üblichen ausmachen. Diese seien zwar berufsethisch verwerflich, aber durchaus GOT-konform.

Die Landestierärztekammern, die die richtige Anwendung der GOT durch die Tierärzte überwachen sollen, nehmen ihre Aufgabe nur einseitig wahr. Statt Ermessensspielräume im Interesse der Tierhalter durch eindeutige Auslegungen einzuschränken, konzentrieren sie sich auf die Verhinderung der Unterschreitung der einfachen Gebührensätze zum Schutz der Tierärzte. In diesem Umfeld können Tierarztketten, häufig im Besitz ausländischer Investoren, Gewinne und Unternehmenswerte maximieren. Spätestens wenn die Funktionsträger von Landestierärztekammern ihre Praxen an Private Equity Gesellschaften verkauft haben und den Gewinnerwartungen ihrer Investoren entsprechen müssen, entstehen massive Compliance Probleme zu Lasten der Tierhalter.

Aus Sicht von Juristen ist die Unbestimmtheit der GOT verfassungswidrig. Dass das BMLEH immer noch nicht die Notwendigkeit sieht, einzugreifen und den eigenen Verordnungswillen klar zu formulieren, ist deshalb nicht nachvollziehbar. Die Klageweg bleibt derzeit die einzige Option, um nicht nur für Tierhalter, sondern auch für Tierärzte Rechtssicherheit herbeizuführen.

Eine erneute Anhebung der Gebührensätze ohne vorherige Lösung der grundlegenden Probleme der GOT ist aus Sicht der VDTH deshalb unakzeptabel. Die Ermächtigungsgrundlage für die Gebührenverordnung verpflichtet das BMLEH, die berechtigten Interessen der Tierhalter zu berücksichtigen. Schon bei der Novellierung der GOT 2022 wurde kritisiert, dass Tierhalterinteressen keine Berücksichtigung fanden. Eine erneute Nichtbeachtung wäre aus Sicht der VDTH ein verfassungswidriger und dieses Mal vorsätzlicher Verstoß gegen die Ermächtigungsgrundlage.
Die VDTH hat das BMLEH in einem Brief am 10. April 2026 aufgefordert, darzulegen, ob und wann die seit mehreren Jahren bekannten grundlegenden Probleme der GOT gelöst werden sollen. Wenn es nicht gelingt, durch eine Nachregulierung der GOT zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Tierärzten und Tierhaltern zurückzufinden, verliert die GOT ihre Existenzberechtigung und muss folgerichtig abgeschafft werden. Damit würde Deutschland gleiche Voraussetzungen schaffen, wie in allen anderen Ländern der EU. Und dort sind die Kosten für tierärztliche Behandlungen vielfach deutlich niedriger.

Quelle: Pressemitteilung Vereinigung Deutscher Tierhalter e.V. / performance and passion