Recht und Gesetz
Die Schweiz ist das erste Land, das Rollkur per Gesetz verbietet.
Ab 2014 wird in der Schweiz die Rollkur per Gesetz verboten sein, damit setzen die Schweizer als erstes Land ein Zeichen!
Mit dem neuen Tierschutzgesetz werden strengere Regeln für Eigentümer / Halter von Pferden, Hunden und Kühe vorgegeben und Lücken geschlossen.
Die FEI hat ja bereits ihrerseits einen Anfang gemacht, indem sie die Rollkur bei Wettkämpfen verboten hat.
In der Schweiz fällt die Rollkur jetzt unter Tierquälerei.
Hoffen wir, dass die anderen Länder dem guten Beispiel folgen. Schließlich geht es um die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Tiere.
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesamt für Veterinärwesen BVET), Revision der Tierschutzverordnung
Kommentare
Emmely sagte am 27.10.2013 um 17.32 Uhr:
Rollkur ist ein Fach…….
Wie Kann ein Reiter so etwas nur tun?
Geld, Geld Geld wenn man Reitet sollte es nicht nur um Geld gehen.
Sondern Hauptsächlich um Die Pferde.
LG
emmely
Elvira T. sagte am 03.01.2014 um 00.45 Uhr:
Für viele Pferde kommt es zu spät. Ich könnte jeden Reiter vom Pferd holen, der einem angeblichen Sportkameraden soeine Qual zumutet.
Kerstin Z. sagte am 06.01.2014 um 14.02 Uhr:
Ich hoffe andere Länder nehmen sich ein Beispiel an der Schweiz damit die Tierquälerei endlich ein Ende hat.Es wäre schon wenn generell das Gesetz abgeändert wird das Tiere nicht mehr als Sache behandelt wird somit generell die Strafen für Tierquäler wesentlich schärfer ausfallen.
Schwarz sagte am 06.01.2014 um 17.45 Uhr:
Langsam lächerlich am Wochenende war ich auf einem Turnier, da wurde mit Schlaufen abgesprungen, Rollkur reiten alle immer auf jedem Turnier. Alles nur bla bla bla nichts wird geändert
Lara sagte am 09.01.2014 um 06.40 Uhr:
Naja aber wer wird sich bitte daran halten..
Lisa L. sagte am 09.01.2014 um 12.04 Uhr:
Ich finde das echt gut!! Sollte man in Deutschland auch einführen!!