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Brandzeichen verboten – Update 14.12.12: Schenkelbrand bleibt

Gesetzesänderung – Brandzeichen Verbot jetzt endgültig

Nach langem hin und her, und trotz einer Unterschriftensammlung wurde im Bundeskabinett das Fohlenbrennen verboten. Mit diesem Schritt will die Regierung den Fohlen unnötige Schmerzen ersparen, erklärte Vizepräsident Karl-Heinz Frädrich vom Tierschutzverband Schleswig-Holstein.

Das Verbot wird wohl im November 2012 in Kraft treten, was bei den Züchtern mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen wurde.

Holsteiner Brandzeichen
Holsteiner Brandzeichen

Für die Züchter ist das Brandzeichen ein Wiedererkennungswert bzw. Qualitätssiegel und zeigt die Zugehörigkeit zum entsprechenden Zuchtverband. Inwiefern die Züchter mit wirtschaftlichen Einbußen rechnen müssen, lässt sich derzeit noch nicht feststellen.

Fraglich ist auch, ob das Brennen wirklich schmerzlicher ist, als das Einsetzen eines Transponders. Beim Schenkelbrand wird dem Fohlen nur kurz ein heißes Eisen auf die Flanke gedrückt.

Fakt ist, dass mit dem Verbot eines Brandzeichens der Erkennungswert einzelner Pferderassen verloren geht.

Update 30.10.2012

Wie es aussieht, ist das Verbot der Brandzeichen vom Tisch. Bundesagrarministerin Ilse Aigner konnte ihre Pläne für ein Verbot nicht durchsetzen. Die Koalition vereinbarte, dass Brandzeichen weiter möglich sind, erklärte die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Christel Happach-Kasan.

Die meisten Abgeordneten der CDU und CSU, sowie die Fachpolitiker sind damit der gleichen Meinung wie Dieter Stier (CDU), Berichterstatter der Union für das neue Tierschutzgesetz, dass es falsch wäre den Schenkelbrand abzuschaffen.

Somit soll jetzt eine Änderung im Entwurf der Regierung vorgenommen werden.

Eine endgültige Entscheidung trifft der Bundestag aber frühestens Anfang November.

Update 14.12.2012

Der Bundestag hat in seiner Sitzung beschlossen, dass das Brandzeichen bei Pferden erhalten bleibt.

Die Reform des Tierschutzgesetzes sagt jetzt aus, dass der Heißbrand zur Kennzeichnung von Pferden weiterhin zugelassen ist. Dieser Entwurf soll im Februar durch den Bundesrat in Kraft treten.

Quelle: FN im Dezember 2012