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Staatsanwaltschaft Münster stellt Ermittlungsverfahren gegen Ludger Beerbaum ein

Ludger Beerbaum: „Die Einstellung des Verfahrens bestätigt mich“

20.09.2022 Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen Ludger Beerbaum wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).

Stellungnahme Ludger Beerbaum

Ludger Beerbaum sagt dazu: „Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist eine Bestätigung für mich.

Damit ist jetzt auch bewiesen, dass die Vorwürfe im RTL-Beitrag gegen mich und meinen Stall nicht zutreffend sind. Jetzt hoffe ich, dass die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ebenso zu einer zeitnahen Entscheidung kommt.“ 

Quelle: Pressemitteilung L. Beerbaum – Pressebüro Susanne Strübel

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