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Schweiz verbietet Schlaufzügel im Springsport

IMG_3173 Pferd m. Schlaufzügeln

Recht und Gesetz

19.10.2015 Der Schweizerische Verband für Pferdesport hat bekannt gegeben, dass Schlaufzügel im Springreiten ab dem 01. Januar 2016 komplett verboten sind.

Auf Veranstaltungen / Turnieren, die dem Regelwerk des Schweizerischen Verbands für Pferdesport SVPS unterliegen, dürfen ab nächstem Jahr keine Schlaufzügel im Springsport mehr genutzt werden. Bisher galt das Verbot nur, wenn in Prüfungen und auf Abreiteplätzen gesprungen wurde.

Der Schweizer Verband will mit seiner neuen Regelung vor allem zum Wohle und Schutz des Pferdes agieren und gegenüber dem Pferdesport allgemein.

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IMG_3173 Pferd m. Schlaufzügeln (Symbolbild)

Der verstärkte Fokus der Öffentlichkeit auf den Pferdesport hat dazu beigetragen, diese Entscheidung zu treffen. Laien oder Personen, die kein Hintergrundwissen haben, könnten die Schlaufzügel als Zwang sehen unabhängig davon, ob sie richtig oder falsch genutzt werden.

Der Direktor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Hans Wyss sagte: „Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Pferd im Sport wird für die Zukunft entscheidend sein.“ Selbst beim internationalen Olympischen Komitee wird schon überlegt, ob der Pferdesport aus den Olympischen Disziplinen rausgenommen wird.

Im Reglement der Schweizer steht nun zusätzlich unter Artikel 7.9 Absatz 3
Schlaufzügel sind generell verboten (Prüfungen, Abreitplatz, Preisverteilung)„.

Quelle: Schweizerischer Verband für Pferdesport