Reiterklatsch
Die USEF – United States Equestrian Federation – hat eine Pflicht zum Tragen von Reithelmen in der Dressur rausgegeben.
Auf Turnieren werden Reithelme Pflicht
Mit einer Erinnerung auf der Webseite der USEF, sollen die Dressurreiter noch mal darauf hingewiesen werden, dass ab dem 01. April 2013 eine Helmpflicht auf Turnierplätzen gilt.
Die Helme müssen die Bedingungen der ASTM (American Society for Testing and Materials) / SEI (Safety Equipment Institute) erfüllen.
Sollte ein Reiter sich nicht daran halten, muss er unverzüglich das Reiten einstellen, bis er den entsprechenden Helm aufsetzt.
Kampagne der FEI zur Helmpflicht
Die FEI hat seit Anfang des Jahres 2013 auch eine Kampagne zum Tragen eines Reithelms gestartet.
Der Helm muss auch bei uns den Prüfrichtlinien entsprechen.
Bei Turnieren wird dem Reiter derzeit, wenn er keinen Helm trägt, eine „gelbe Karte“ als Verwarnung verpasst.
Im Springsport ist der Reithelm seit 01. Januar 2013 Pflicht, wurde aber früher schon getragen. Nur bei der Siegerehrung ist es gestattet, den Helm abzunehmen. Dies gilt auch für die Vielseitigkeitsreiter. Hier muss im Springen und im Geländer der Helm getragen werden. Ebenso muss in beiden Disziplinen auch auf dem Abreiteplatz ein Helm getragen werden.
In der Dressur war bisher immer der Zylinder zu sehen. Ab dem 01. Januar 2013 gilt auch hier die Helmpflicht. Allerdings gibt es noch einige Ausnahmen, z. B. für die Reiter ab 18 Jahren. Hier kann immer noch der Zylinder eingesetzt werden. Auch bei Pferden die älter als 7 Jahre sind, muss nicht zwingend ein Helm aufgesetzt werden. Ebenso ist der Helm auf dem Abreiteplatz noch nicht Pflicht.
Es ist allerdings die Frage, warum die FEI die Pflicht nicht ganz umsetzt, wie jetzt die USEF.