Reiterklatsch
Update 17.03.14 – Verfahren eingestellt * Bei den Rheinischen Meisterschaften in Langefeld im Juni 2012 wurde dem Pferd El Santo von Isabell Werth eine Medikationsprobe entnommen.
Laufendes Verfahren gegen Isabell Werth wegen verbotener Medikation
In der Probe wurde die verbotene Substanz Cimetidin gefunden. Eine Substanz die u. a. für die Behandlung bei Pferden, die Magenbeschwerden haben, genutzt wird.
Isabell Werth hat jetzt Gutachten angefordert und Untersuchungen veranlasst, da sie die Anschuldigungen bestreitet. Dies erklärt auch, warum der Vorfall sich so lange hinzieht. Da es derzeit ein laufendes Verfahren ist, wird von Seiten der FN nichts weiter dazu gesagt.
Erst nach Abschluss vor der Disziplinarkommission wird die FN sich dazu äußern.
Der nächste Termin zur Anhörung wird Mitte März erwartet.
Für Isabell Werth geht es um viel. Im Jahr 2009 wurde sie bereits einmal für 6 Monate gesperrt. Sollte diesmal wieder eine Sperrung erfolgen, dürfte es sich hierbei wahrscheinlich um einen Zeitraum von 12 Monaten handeln.
Isabell Werth behauptet das über einen Unterdruck das Medikament in El Santos Tränke kam. Eigentlich soll Warum Nicht damit behandelt worden sein, nach seiner langen Krankheit. Da aber das Tränksystem nach einem Stromausfall nicht richtig funktionierte und mit Unterdruck arbeitete, soll so das Medikament zu El Santo gelangt sein. Geprüft wird auch, ob in einem solchen Fall, wenn es so passiert ist, die nachgewiesene Menge in den Körper von El Santo hätte kommen können.
Dies wird dann jetzt mit den Gutachten geklärt. Wie sich jeder vorstellen kann, wird sich der Vorfall damit noch einige Zeit hinziehen.
Update 09.02.2013 – Statement Isabell Werth:
„Seit acht Monaten ist mir bekannt, dass El Santo während der Rheinischen Meisterschaft im Juni 2012 positiv auf das Medikament Cimetidin getestet wurde“…. hier das komplette Statement.
Update 11.03.2013 – Anwalt stellt Befangenheitsantrag
Der Anwalt von Isabell Werth hat jetzt einen Befangenheitsantrag gestellt und damit die erste Sitzung unterbrochen. Sein Antrag richtet sich gegen alle drei Parteien der Ersten Kammer. Jetzt muss die Zweite Kammer über seinen Antrag entscheiden.
Wenn die Zweite Kammer den Antrag für begründet hält, muss diese das Verfahren auch fortführen. Eine Entscheidung wird wohl in den nächsten 14 Tagen getroffen.
Update 24.04.2013 – Befangenheitsantrag abgelehnt
Wie von der Reiterlichen Vereinigung bekannt gegeben wurde, ist der Befangenheitsantrag von der zweiten Kammer abgelehnt worden.
Nun haben die Anwälte von Isabell Werth Beschwerde beim großen Schiedsgericht der FN eingereicht. Jetzt müssen die Anwälte ihre Begründung vorlegen und das große Schiedsgericht der FN entscheidet, ob die erste Kammer befangen war. Sollte dem so sein, wird der Fall an die zweite Kammer gehen.
Update 05.11.2013 – Werth für sechs Monate gesperrt
Am Montagabend hat die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung eine Entscheidung getroffen: Isabell Werth ist für sechs Monate gesperrt. Sie darf nicht an Turnieren im In- und Ausland teilnehmen.
Sie sind zu dem Urteil gekommen, dass eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Die Kontamination soll durch die Gitterstäbe der Nachbarbox entstanden sein, so die Kommission.
Die Aussage von Isabell Werth, dass es durch das ausgefallene Umlauf-Tränkesystem passiert ist, hält die Kommission für unwahrscheinlich.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und Isabell Werth will in Berufung gehen. Sie ließ durch ihren Anwalt bekannt geben, dass sie vor das Große Schiedsgericht gehen will und außerdem erhebt sie Anspruch auf Schadenersatz von der FN.
Update 17.03.2014 – Das Verfahren wurde eingestellt
Die FN hat heute das Verfahren gegen Isabell Werth eingestellt. Die Begründung des Großen Schiedsgerichts ist der Paragraph 927a der LPO: wenn der Beschuldigte zustimmt, kann das Verfahren „bei leichten Verstößen“ eingestellt werden. Isabell Werth muss nun 2000 Euro an das Deutsche Kuratorium für Therapeutisches Reiten zahlen und sie trägt die Kosten des Verfahrens.
FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau sagte: „Es ist gut, dass das Verfahren innerhalb unseres Verbandsrechtssystems zum Abschluss gekommen ist und der Sport jetzt wieder in den Vordergrund rücken kann.“
Das Große Schiedsgericht sieht den Vorfall als leichten Verstoß und stimmt damit der Disziplinarkommission aus erster Instanz zu.
Quelle: FN, März 2014